Hintergrund

Die Krim ist eine Halbinsel im nördlichen Schwarzen Meer. In ihrer bewegten Geschichte erlebte die Krim unzählige Herrschaftswechsel. 1954 wurde die Krim an die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik angegliedert. Seit 1992 war sie als Autonome Republik Krim Teil des ukrainischen Staates. Sie erhielt damit Hoheitsrechte in Finanzen, Verwaltung und Recht. In der Verfassung der Autonomen Republik Krim von 1998 sind Ukrainisch, Russisch und Krimtatarisch als Sprachen festgelegt.

Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014

Im Laufe des Februar/März 2014 wurde die Krim von der Russischen Föderation völkerrechtswidrig annektiert. In der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2014 besetzten bewaffnete paramilitärische Kräfte, die sich als „Selbstverteidigungskräfte“ bezeichneten, Verwaltungsgebäude und blockierten gemeinsam mit Angehörigen der regulären russischen Armee Einrichtungen des ukrainischen Militärs auf der gesamten Halbinsel. Am 27. Februar 2014 wählte das Parlament der Krim unter Anwesenheit Bewaffneter eine neue Führung. Am 16. März 2014 wurde ein „Referendum“ zum Status der Krim abgehalten. Die Teilnehmer stimmten – laut Ergebnis der De-facto-Regierung – zu über 90 Prozent für eine Eingliederung in die Russische Föderation. Gegner_innen boykottierten die Abstimmung. Angesichts der umfassenden Repressionen gegen Gegner_innen der Annexion ist das „Referendum“ kaum als aussagekräftig zu betrachten. Am 18. März 2014 unterzeichnete die De-facto-Führung der Krim in Moskau ein „Abkommen“, das zur Annexion der Halbinsel durch die Russische Föderation führte.

Aktuelle Menschenrechtslage auf der Krim

Unter Verstoß gegen Internationales Recht hat die Russische Föderation nach 2014 die Krim vollständig eingegliedert und russisches Recht eingeführt. Dies umfasst auch die repressiveren Elemente der russischen Gesetzgebung, was zu deutlichen Einschränkungen der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie der Freiheit der Medien geführt hat. Nichtregierungsorganisationen mussten sich neu registrieren und verloren oftmals die Erlaubnis zur Betätigung.

Pro-ukrainische Aktivist_innen und die Gemeinschaft der Krimtatar_innen, aber auch Menschenrechtsaktivist_innen, kritische Journalist_innen und Anwält_innen stehen besonders im Visier der Behörden der Russischen Föderation sowie der De-Facto-Behörden auf der Krim. Als offizielle Begründung werden regelmäßig fabrizierte Anschuldigungen über extremistische, terroristische und – im Falle krimtatarischer Aktivist_innen – islamistische Aktivitäten angegeben. Die Repressalien reichen von Hausdurchsuchungen und Drohungen, über Verweisung des Landes oder die kurzzeitige zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie bis zum „Verschwinden lassen“ von Aktivist_innen und der Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen.

Die Gemeinschaft der Krimtatar_innen als am besten organisierte oppositionelle Gruppe ist besonderem Druck ausgesetzt. Nach der Annexion kam es zu mehreren Fällen mutmaßlichen Verschwindenlassens krimtatarischer Aktivisten, die bis heute nicht aufgeklärt wurden. Öffentliche Veranstaltungen der Krimtatar_innen werden regelmäßig verboten, Medien in krimtatarischer Sprache mussten ihren Betrieb einstellen. Führende Vertreter der Krimtatar_innen wurden schikaniert, zwangsweise ins Exil getrieben oder auf der Basis fabrizierter Anschuldigungen angeklagt und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das zentrale Repräsentativorgan der Krimtataren – der Medschlis – wurde verboten.